Bad Wurzach (bis 1950 Wurzach) ist eine kleine Kurstadt in Oberschwaben und ältestes Moorheilbad Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.827 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88410
Vorwahlen
07564, 07527, 07568
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hrloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermhle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock, Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hürloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermühle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock
Gemeinde Bad Wurzach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet Unterschwarzach Nord in Bad Wurzach wurde am 16. Dezember 2024 rechtsverbindlich beschlossen. Das Gebiet liegt im Nordwesten von Unterschwarzach, Richtung Menhardsweiler, und umfasst eine Fläche von 3,1 ha. Der Plan sawurde nach mehreren Beschlüssen und Auslegungen finalisiert, trotz einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Planung sieht die Einrichtung einer Verkehrsinsel zur Temporeduzierung vor und schließt die verpflichtende Einplanung von Zisternen ein. Es gab Diskussionen über die Größe der Bauplätze und die mögliche Verdichtung des Wohngebiets.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.