Bad Wurzach (bis 1950 Wurzach) ist eine kleine Kurstadt in Oberschwaben und ältestes Moorheilbad Baden-Württembergs
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.827 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88410
Vorwahlen
07564, 07527, 07568
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hrloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermhle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock, Berghof, Gottesberg, Greut, Heiligkreuzberg, Herrgotts, Hürloch, Josenhof, Leprosenberg, Maxhof, Niedermühle, Oberried, Oberschwanden, Reinstein, Reute, Schwende, Untergreut, Wiesen, Wölflisberg, Zimmerjock
Gemeinde Bad Wurzach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet Unterschwarzach Nord in Bad Wurzach wurde am 16. Dezember 2024 rechtsverbindlich beschlossen. Das Gebiet liegt im Nordwesten von Unterschwarzach, Richtung Menhardsweiler, und umfasst eine Fläche von 3,1 ha. Der Plan sawurde nach mehreren Beschlüssen und Auslegungen finalisiert, trotz einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Planung sieht die Einrichtung einer Verkehrsinsel zur Temporeduzierung vor und schließt die verpflichtende Einplanung von Zisternen ein. Es gab Diskussionen über die Größe der Bauplätze und die mögliche Verdichtung des Wohngebiets.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.